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Leistungen

Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen erbringt eine Vielzahl an gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Leistungen.

Die Kammer erfüllt gemäß § 76 Abs. 2 StBerG und ihrer Satzung insbesondere folgende Aufgaben:

  • Führung des Berufsregisters
  • Bestellung als Steuerberater/-in / Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
  • wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen
  • Beratung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Mandanten / Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer
  • Erfüllung von Berufspflichten der Mitglieder überwachen
  • Organisation der Steuerberaterprüfung
  • Erstellung von Gutachten für Gerichte oder sonstige Behörden des Freistaates Sachsen
  • Bestellung allgemeiner Praxisvertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler sowie Hilfeleistung bei Praxisübertragungen, z. B. im Todesfall
  • Verleihung der Bezeichnungen „Fachberater/-in für Zölle und Verbrauchssteuern“ sowie „Fachberater/-in für Internationales Steuerrecht“

Die Ausbildung der Steuerfachangestellten und die Fortbildungen zum Steuerfachwirt und zum Fachassistenten Lohn und Gehalt sind wesentliche Aufgaben der Kammer.

  • Vorstellung der steuerberatenden Berufe in Schulen, Arbeitsagenturen, auf Messen und Ausbildungstagen
  • Pflegen der Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse
  • Führen des Ausbildungsverzeichnisses
  • Beratung von Auszubildenden und Ausbildenden
  • Überwachung der Berufsausbildung und von Umschulungsverhältnissen
  • Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r
  • Durchführung der Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/-in
  • Durchführung der Fortbildungsprüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt
  • feierliche Zeugnisübergabe für die neuen Steuerfachangestellten
  • Begabtenförderung
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und deren Auszubildenden/Schlichtung über Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG

Die Weiterbildung der steuerberatenden Berufe ist eine wesentliche Aufgabe der Kammer.

  • über 120 Weiterbildungsseminare pro Jahr
  • Angebote für Berater, Mitarbeiter und Auszubildende sowie Wiedereinsteiger/Quereinsteiger
  • Steuerrecht, SV-Recht, Haftungs- und Steuerstrafrecht, Sensibilisierung für an die Steuerberatung angrenzende Rechtsgebiete
  • renommierte Referenten
  • abwechslungsreiche Vermittlung: Präsenzseminare und Workshops
  • kostengünstige Preisgestaltung

Die Kommunikationsaktivitäten der Kammer dienen der Förderung des sächsischen Berufsstandes.

  • Interessenvertretung gegenüber Finanzverwaltung, politischen Entscheidungsträgern sowie gesellschaftlichen Institutionen
  • Medienarbeit (Presseinformationen, Interviews, etc.)
  • Erstellung und Weiterentwicklung von Marketingmaterialien
  • Aktualisierung der Internetauftritte www.sbk-sachsen.de und www.steuerdeinekarriere.de
  • Weiterentwicklung der Nachwuchswerbekampagne „Steuer Deine Karriere“ unter Nutzung der Social-Media-Kanäle
  • Ausbildungsmarketing zur Unterstützung bei der Gewinnung von Auszubildenden mit Werbe- und Praktikumsmaterialien

Für Mitglieder bietet die Steuerberaterkammer Sachsen eine Vielzahl von Dienstleistungen und Beratungsangeboten:

  • Auskünfte zu Fragen des Berufsrechts
  • Beratung bei Praxisübertragung und Gründung einer Sozietät oder Steuerberatungsgesellschaft
  • Steuerberater-Suchdienst
  • Beratung zur Praxisabwicklung, Praxistreuhandschaft und Praxisvertretung
  • Auskünfte zum Honorar des Steuerberaters
  • Merkblätter und Musterverträge zur Berufsausübung
  • Herausgabe einer dreimal jährlichen erscheinenden Kammerzeitschrift und eines Anzeigenblatts
  • Veröffentlichung von Newslettern und Rundschreiben
  • Ausrichtung des Sächsischen Steuerberatertages
  • Zugangsmöglichkeit zur Vollmachtsdatenbank für Steuerberater

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, sind zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befugt.

Der Umfang der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen im Inland richtet sich nach dem Umfang dieser Befugnis im Niederlassungsstaat. Bei ihrer Tätigkeit im Inland unterliegen sie denselben Berufsregeln wie die in § 3 StBerG genannten Personen. Wenn weder der Beruf noch die Ausbildung zu diesem Beruf im Staat der Niederlassung reglementiert ist, gilt die Befugnis zur geschäfts-mäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland nur, wenn die Person den Beruf dort während der vorherge-henden zehn Jahre mindestens zwei Jahre ausgeübt hat. Ob die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vorübergehend und gelegentlich erfolgt, ist insbesondere anhand ihrer Dauer, Häufigkeit, regelmäßiger Wiederkehr und Kontinuität zu beurteilen.

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3a Abs. 1 StBerG ist nur zulässig, wenn die Person vor der ersten Erbringung im Inland der zuständigen Stelle schriftlich Meldung erstattet.

Zuständige Stelle für Personen aus Ungarn ist die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Allgemeines Merkblatt für ausländische Dienstleister
Allgemeines Merkblatt für ungarische Dienstleister