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Meldungen

Zuständigkeiten bei Finanzämtern – Das ändert sich 2016

Im Zuge der Umsetzung des Standortkonzeptes für die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden in den kommenden Monaten zahlreiche Zuständigkeitsänderungen vorgenommen.
Strukturänderungen im Bereich Lohnsteueraußenprüfung zum 1. Juli 2016
Die Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betrieben mit mehr als 99 Arbeitnehmern oblag im Freistaat Sachsen bis zum 30. Juni 2015 fünf Finanzämtern (Finanzämter Bautzen, Chemnitz-Mitte, Dresden-Nord, Leipzig II und Zwickau).
Die zentralisierten Zuständigkeiten werden auf die vorhandenen Lohnsteueraußenprüfungsstellen der originär zuständigen Betriebsstätten-Finanzämter übertragen, die nach der vollständigen Umsetzung des Standortkonzeptes verbleiben werden. Dies ist in den Finanzämtern Chemnitz-Mitte, Leipzig II und Zwickau zum 1. Juli 2015 bereits erfolgt.
Zum 1. Juli 2016 werden nun auch die derzeit noch bei den Finanzämtern Dresden-Nord und Bautzen für die Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betrieben mit mehr als 99 Arbeitnehmern angesiedelten Zuständigkeiten dezentralisiert.
Die Strukturänderungen im Arbeitsbereich Lohnsteueraußenprüfung werden damit abgeschlossen.
Strukturänderungen im Bereich Betriebsprüfung zum 1. Oktober 2016
Im Rahmen der Umsetzung des Standortkonzeptes für die sächsischen Finanzämter wird eine schrittweise Änderung der Betriebsprüfungszuständigkeiten vorgenommen. In Abhängigkeit von zu prüfenden Betriebsgrößenklassen wird künftig zwischen Finanzämtern mit sog. Amtsbetriebsprüfungsstellen und Finanzämtern mit Hauptbetriebsprüfungsstellen unterschieden. Diese Stellen werden an den nach vollständiger Umsetzung des Standortkonzeptes verbleibenden Finanzämtern (außer dem zukünftig als Finanzamt für Sonderaufgaben vorgesehenen Finanzamt Schwarzenberg) eingerichtet.
Den Amtsbetriebsprüfungsstellen obliegt künftig die Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsprüfungen sowohl bei Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben sowie Großbetrieben mit Umsatzerlösen von weniger als 12 Mio. EUR als auch bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.An den Finanzämtern Bautzen, Chemnitz-Süd, Dresden-Nord, Leipzig II und Zwickau wurden bzw. werden Hauptbetriebsprüfungsstellen eingerichtet, die darüber hinaus auch Betriebsprüfungen bei Großbetrieben mit Umsatzerlösen von mindestens 12 Mio. EUR für Finanzämter vornehmen, die nur über Amtsbetriebsprüfungsstellen verfügen (s. u.).
Zum 1. Mai und 1. November 2015 wurden bereits die Betriebsprüfungszuständigkeiten der Finanzämter im Raum Leipzig und Nordsachsen sowie im Raum Chemnitz und Westsachsen neu strukturiert. Zum Stichtag 1. Oktober 2016 sollen nun die Strukturänderungen im Bereich der Betriebsprüfung im Raum Mittelsachsen vollzogen werden. Im Einzelnen stellen sich die künftigen Zuständigkeiten wie folgt dar:

FinanzamtAmtsbetriebsprüfungHauptbetriebsprüfung

FA Döbeln

durch FA Freibergdurch FA Chemnitz-Süd
FA Freibergdurch FA Freibergdurch FA Chemnitz-Süd
FA Mittweidadurch FA Freibergdurch FA Chemnitz-Süd

Sofern Steuerpflichtige im Rahmen begonnener Außenprüfungen von den Umstrukturierungsmaßnahmen unmittelbar betroffen sind, werden diese bzw. deren steuerliche Vertreter im Zuge der Prüfung über die Zuständigkeitsänderungen entsprechend informiert.
Die Kontaktdaten der Betriebsprüfungsstellen werden auf den Internetseiten der jeweiligen Finanzämter aktualisiert bereitgestellt. Die Strukturänderungen im Raum Dresden und Ostsachsen sind für Ende 2016 geplant.
Zusammenlegung der Finanzämter Freital und Pirna zum 1. Dezember 2016
Zum 1. Dezember 2016 werden die Finanzämter Freital und Pirna miteinander fusionieren. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten des Finanzamtes Freital auf das Finanzamt Pirna übergehen.
Ab dem genannten Termin ist das Finanzamt Pirna am neuen Standort Clara-Zetkin-Straße 1 in Pirna für die steuerlichen Angelegenheiten der Einwohner und Unternehmen des gesamten Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig.
Für die Steuerpflichtigen des Finanzamtes Pirna ändern sich die Steuernummern nicht. Steuerpflichtige, die bei dem Finanzamt Freital geführt werden (Steuernummer bisher 206 / XXX / XXXXX), erhalten Ende November 2016 eine Mitteilung zu ihrer neuen Steuernummer (Steuernummer neu 210 / XXX / XXXXX).
Betroffene Unternehmer sollten frühzeitig über die Strukturänderung informiert werden. Insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zur Nennung der Steuernummer in Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz kann die Änderung, z. B. bei Bestellung von Rechnungsformularen, Stempeln und EDV-Anpassungen, Berücksichtigung finden.
Strukturänderung im Bereich Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenangelegenheiten zum 1. Januar 2017
Die Zuständigkeit für Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenangelegenheiten für den Amtsbezirk des Finanzamtes Döbeln wird zum 1. Januar 2017 vom Finanzamt Leipzig II an das Finanzamt Chemnitz-Süd verlagert werden.