Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) richtet sich mit einer Eingabe an das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Steuerberater sollen Zugang zum automatisierten Abrufverfahren für Grundbuchdaten erhalten.
Die Notwendigkeit des Datenabrufs zeigte sich wiederum im Rahmen der Grundsteuererklärungen. Die durch die Eigentümer damit beauftragten Steuerberater mussten sich die erforderlichen Daten meist selbst von den zuständigen Ämtern beschaffen. Vielfach bedingte das aufwändige Einzelantragsverfahren. Das Prozedere ließe sich mit dem automatischen Abrufverfahren für Grundbuchdaten vereinfachen und beschleunigen.
Bisher werden Steuerberater gem. § 133 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 GBO davon ausgeschlossen. Die für Notare bereits geschaffene Ausnahmeregelung sollte aber auch auf Steuerberater als eine „von dinglich Berechtigten beauftragten Personen oder Stelle“ ausgeweitet werden.Eingabe der BStBK an das BMJ