Wie in den Vorjahren richtet der Sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann die Bitte an die Finanzämter in Sachsen, in den Tagen um Weihnachten – ab 23. Dezember 2023 bis Neujahr – den sogenannten Weihnachtsfrieden zu wahren.
Es sollen alle Maßnahmen unterlassen werden, die in der Weihnachtszeit als unangemessen empfunden werden könnten. Insbesondere gilt dies für Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Können diese Regelungen im Einzelfall aus besonderen Gründen (z.B. drohende Verjährung, Gefahr im Verzug) nicht eingehalten werden, ist dies den betroffenen Bürgern in geeigneter Weise darzulegen.
Steuerbescheide können während der Weihnachtszeit weiterhin versandt werden. Bezüglich des Versands von Mahnungen wird auf den Erlass vom 19. September 2023, Az. 31-S 0500/55/38-2023/58015 verwiesen.