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Meldungen

Vorgehen beim Abruf der Bescheide zur Schlussabrechnung Überbrückungshilfen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) berichtet von Anfragen prüfender Dritter sowie systemseitiger Rückmeldungen über nicht abgeholte Schlussabrechnungs-Bescheide über das Pega-Portal. Deshalb bat uns die SAB um die Weitergabe folgende Informationen:

 

  1. Ein Paket ist geschlossen, wenn die folgenden Schritte seitens der prüfenden Dritten durchgeführt werden:
  • Wenn ein Steuerberater ein Paket aus der Bescheide-Sektion öffnet, dann muss im Paket zunächst eine Checkbox angeklickt werden, mit der in die elektronische Bereitstellung eingewilligt wird.
  • Anschließend klickt der Steuerberater auf “Bescheide herunterladen” und es öffnet sich ein Modalfenster.
  • In dem Modalfenster sind die Bescheide gelistet und können mit einem Klick auf den Dateinamen heruntergeladen werden.
  • Zusätzlich gibt es einen Button “Alles herunterladen”. In diesem Fall werden alle Bescheide als ZIP-Ordner komprimiert und heruntergeladen.
  • Am Ende des Modalfensters gibt es einen “Schließen”-Button.

Wenn also der Button “Alles herunterladen” und anschließend der Button “Schließen” geklickt wird, wird das Paket abgeschlossen.

 

  1. Ein Paket ist nicht geschlossen, wenn wie folgt vorgegangen wird:

Wenn stattdessen die Bescheide durch einen Klick auf den jeweiligen Dateinamen einzeln heruntergeladen werden und anschließend auf “Schließen” geklickt wird, dann bleibt das Paket offen. In diesem Fall bleibt das Paket in der Bescheide-Sektion gelistet, die Erinnerungsmails laufen weiter und nach 30 Tagen wird auf postalische Zustellung gewechselt.

 

Abgabestand Schlussabrechnungen und Termine

 

Weiterhin teilt die Abteilung Corona der Sächsischen Aufbaubank mit, dass die Schlussabrechnungen (SAR) für die Überbrückungshilfen (Paket 1 und Paket 2) gemäß den Regelungen der FAQ bis zum 30. Juni 2023 durch die prüfenden Dritten einzureichen sind.

Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der SAR erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31. Dezember 2023 im digitalen Antragsportal beantragt werden (Voraussetzung hierfür ist die Anlage des Organisationsprofils). Hier läuft ebenfalls die Frist am 30.06.2023 ab. Über das Pega-Portal ging vor einigen Tagen automatisiert eine weitere Mail raus, wenn noch nicht für alle in der Zuständigkeit der jeweiligen Steuerberatenden befindlichen Antragsteller Organisationsprofile angelegt wurden.

Aktuell liegen in Sachsen für Paket 1 ca. 7.560 (und für Paket 2 ca. 1.390) Pakete vor. Erwartet werden für Paket 1 (Überbrückungshilfe I bis III und November-, Dezemberhilfe) insgesamt 50.370 Anträge. Eingereicht wurden bisher 14.347 Anträge. Für die Ermittlung, in wie vielen Fällen bereits eine Verlängerung beantragt worden ist, steht der Report noch aus.

Unbedingt zu beachten, ist folgender Sachverhalt: Auch wenn ein prüfender Dritter das Mandat für einen Kunden niedergelegt hat oder dies plant und kein neuer prüfender Dritter bekannt ist, wird um die Beantragung der Fristverlängerung bis zum 30.06.2023 gebeten, um dem Mandanten hier eine Abrechnung zu ermöglichen. Ein Wechsel des prüfenden Dritten kann dann später über Pega erfolgen (siehe auch FAQ der SAR 5.4).