Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat gestern die Vollzugshinweise für die Gewährung der Corona-Soforthilfe sowie ein aktuelles Eckpunktepapier hierzu veröffentlicht.
Die Corona-Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. soll eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen bieten, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, sind Abschlagszahlungen ab Ende November vorgesehen.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
- Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000,00 ; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000,00 .
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt ebenfalls über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung soll in der letzten November-Woche 2020 starten (voraussichtlich ab 25. November 2020).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
- Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfe wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.