In einem Schreiben vom 1. April äußert sich das Bundesministerium für Finanzen BMF zur weiteren Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: BMF erklärt Übergangszeiträume
Weitere Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz