Neuer Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Ende des Jahres endet für Steuerberater der bisher gültige Gefahrtarif 2016 der VBG. Ab 1. Januar 2022 gibt es einen neuen Tarif mit veränderten Berechnungsgrundlagen.
Steuerberater bleiben zwar wie bisher in der Gefahrtarifstelle 05, die gültige Gefahrenklasse erhöht sich jedoch von 0,60 auf 0,63. Nach Mitteilung der VBG erfolgt die Veranlagung der Unternehmen nach dem neuen Gefahrtarif durch den Veranlagungsbescheid im Oktober 2021. Und: Da der neue Gefahrtarif ab 1. Januar 2022 gilt, kommen dessen Gefahrklassen im Frühjahr 2023 erstmalig bei der Berechnung des Beitrags für 2022 zur Anwendung.
Ab 2022 Vorauszahlung
Außerdem stellt die VBG zukünftig die Beitragserhebung auf Vorschusszahlung um. Bei der Kalkulation der Vorschüsse für das Jahr 2022 bildet der bisherige Tarif die Grundlage.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der VBG unter dem folgenden Link: www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/2_Beitrag/1_Ihr_Beitrag/Vorschusserhebung_ab_2022/Vorschusserhebung_ab_2022_Standardartikel.html?nn=99640.