Aufgrund eines steigenden Antragsvolumens in den letzten Tagen und teilweise wieder auftretender technischer Schwierigkeiten hat das BMWi auf Drängen der BStBK einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I zugestimmt. Die Anträge für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 können nunmehr noch bis zum
09. Oktober 2020
gestellt werden.
Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) wird ab etwa Mitte Oktober möglich sein. Informationen dazu werden in der kommenden Woche auf der Homepage der BStBK zu finden sein.
Verlängerung der Antragstellung für Überbrückungshilfe I
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I wurde bis 09. Oktober 2020 verlängert.