Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen und damit die Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 um jeweils 3 Monate verlängert. Dies war vorab von der Bundessteuerberaterkammer so gefordert worden.
Konkret soll die Frist für Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022, bei Land- und Forstwirten sogar bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden. Ebenfalls um drei Monate verlängert wird die zinsfreie Karenzzeit, dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.
Auch Verspätungszuschläge können erst jeweils 3 Monate später als üblich erhoben werden. Auch für nicht beratene Steuerpflichtige wird die Frist zur Steuererklärung 2020 um 3 Monate bis Ende Oktober 2021 verlänger.
Das ATAD-Umsetzungsgesetz muss nun noch vom Bundesrat beschlossen werden. Eine Bestätigung gilt aber als sicher. Schließlich soll es bereits im Sommer in Kraft treten und damit frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt sowie den Berufsstand entlasten.
Verlängerte Fristen für Steuererklärung 2020
Der Deutsche Bundestag folgt der Forderung der Bundessteuerberaterkammer und verlängert die Abgabefristen um 3 Monate.