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VDB-Umstellung: Nutzungsvertrag kann noch abgeschlossen werden – Daten über Vollmachten gehen ab 01.08.2020 verloren

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VDB-Nutzer, welche ihren Vertrag noch nicht zum 30.06.2020 umgestellt hatten, können ihre Vollmachten ...

Wie im Kammer-Newsletter 06/2020 informiert wurde, ist die VDB heute am 01.07.2020 auf den Eigenbetrieb durch die Buka umgestellt wurden. Die DATEV eG wird künftig lediglich als technischer Dienstleister der Buka fungieren.
VDB-Nutzer, welche ihren Vertrag noch nicht zum 30.06.2020 umgestellt hatten, können ihre Vollmachten dennoch wiederherstellen. Sie haben bis 31.07.2020 Zeit, den Vertrag abzuschließen. Sie müssen aber in Kauf nehmen, dass sie mehrere Tage nicht auf die Daten ihrer Mandanten bei der Finanzverwaltung zugreifen können.
Denn es ist zunächst eine Neuregistrierung in der VDB und der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit der Buka erforderlich. Im Anschluss muss der DATEV eG bis spätestens zum 30. Juli 2020 ein Auftrag zur Übertragung der Vollmachtsdaten in die VDB der Buka erteilt werden. Das entsprechende Weisungsformular finden Sie hier:
www.sbk-sachsen.de/fileadmin/medienmanager/Dokumente/Content/Mitglieder/Weisung_zur_UEbertragung_von_bereits_in_der_VDB_erfassten.pdf
Das ausgefüllte und unterzeichnete Weisungsformular ist ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse vdb@service.datev.de zu übersenden.
Sollten Nutzer den Vertrag nach dem 31.07.2020 abschließen, so gehen die Daten über die Vollmachten verloren und müssen vollumfänglich neu eingepflegt werden.
Mehr und neue Informationen finden Sie https://www.sbk-sachsen.de/fuer-mitglieder/vollmachtsdatenbank/