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Meldungen

VBG stellt auf Beitragsvorschüsse um

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Beiträge der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) werden künftig als Vorschusszahlung erhoben. Das Vorschussverfahren bietet den Vorteil, dass sich die Finanzlast durch den VBG-Beitrag auf das Gesamtjahr verteilt. Davon profitieren auch jene Unternehmen, die noch die Folgen der Corona-Pandemie schultern müssen.

Die Ankündigung der Umstellung erfolgte bereits für das Jahr 2021. Für 2022 wird der finale Bescheid erst zu Beginn des Jahres 2023 ergehen und dann werden wieder Vorschüsse für 2024 fällig.

Die Erhebung von Beitragsvorschüssen ist durch die Rechtsgrundlage in § 164 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 25 der Satzung der VBG grundsätzlich zulässig. Zur Sicherung des Beitragsaufkommens kann die VBG Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Jahresbedarfs erheben.

Der den Beitragsvorschüssen zugrunde liegende Beitragsfuß für Pflicht- und freiwillig Versicherte der VBG bleibt stabil bei 4,60 Euro.