Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informierte im Rundschreiben 107/2024 vom 21. März 2024 darüber, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) seitens des BMAS zu einer digitalen Lösung für die Vergabe der Unternehmensnummern zum 1. September 2024 angehalten wurde.
Seit 1. Januar 2024 ist vor der Beantragung der Betriebsnummer zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu beantragen. Das führte zu Verzögerungen bei der Betriebsnummern-Vergabe mit Folgen u. a. für die Sofortmeldung und die A1-Meldung. Die DGUV entspricht mit der vorgelegten Lösung der BMAS-Auflage und hofft auf ein schnelleres Verfahrenstempo. Das DGUV-Hinweisblatt finden Sie hier.
Leider konnte die DGUV eine mit dem Ausschuss 70 “Sozialversicherungsbeitragsrecht, Lohnsteuer” vorgesehene Testphase nicht mehr realisieren. Gleichwohl interessiert sich die DGUV für Rückmeldungen zum Verfahren. Ihre Hinweise können Sie gern der Steuerberaterkammer Sachsen per Mail mitteilen: kammer@sbk-sachsen.de