Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt. Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, haben in diesem Zeitraum ihrem Finanzamt also nicht mehr monatlich eine USt-Voranmeldung zu übermitteln (§ 18 Abs. 2. Satz 5 und 6 UStG). Die befristete Aussetzung soll Existenzgründer fördern.
Das BMF beauftragte das BZSt, Fachbereich Gesetzesfolgenabschätzung, mit der Evaluierung der Norm-Aussetzung. Betrachtet werden unter anderem mögliche Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Gründer. Zudem sind die Erfahrungen der Steuerberaterinnen und Steuerberater zu berücksichtigen. Betrachtet werden die Besteuerungszeiträume 2022 und 2023.
Bis zum 15. Mai 2024 kann an der Umfrage unter https://umfrage.bzst.de/index.php/658623 teilgenommen werden. Die Beantwortung der Fragen wird etwa zehn Minuten Zeit beanspruchen.