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Meldungen

Überbrückungshilfe II – BMWi führt zusätzliche Antragsvoraussetzungen ein

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat weitergehende Antragsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe II bekannt gemacht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 04.12.2020 mit einer Änderung des FAQ-Katalogs zur Überbrückungshilfe II weitergehende Antragsvoraussetzungen für die Gewährung der Überbrückungshilfe II bekannt gemacht. Unter Nummer 4.16. der FAQ wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Überbrückungshilfe auf höchstens 90 % der ungedeckten Fixkosten beschränkt wird. Dabei sind ungedeckte Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen.
Grundlage für diese Regelung ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, welche die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umsetzt (sog. Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19). Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung der Förderbedingungen aufgrund des EU-rechtlichen Rahmens nicht mehr revidiert werden kann.
Da diese Neuregelung erst zum 05.12.2020 bekannt gegeben wurde, ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der bis dahin gestellten Anträge auf Überbrückungshilfe II damit unrichtig werden und die beantragten und ggf. bereits ausgezahlten Überbrückungshilfen zu hoch sind. Nach Mitteilung des BMWi ist jedoch eine Änderung dieser Anträge nicht notwendig. Vielmehr wird die Korrektur im Rahmen der Schlussrechnung erfolgen. Es empfiehlt sich aber, die betroffenen Mandanten auf die Änderung der Förderbedingungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Rückzahlungspflicht hinzuweisen.
Die gleichen beihilferechtlichen Vorgaben gelten nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer im Übrigen auch für die November- und Dezemberhilfe plus sowie voraussichtlich für die Überbrückungshilfe III. Auf den www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen_II.pdf zur Überbrückungshilfe II weisen wir ergänzend hin.