Termine der Bundessteuerberaterkammer im 1. Quartal 2016
In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2016 hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unter anderem folgende Termine wahrgenommen.
5. Januar 2016
55. Sitzung des Ausschusses 81 Elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation, Berlin
Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Roland Kleemann beschäftigte sich der Ausschuss schwerpunktmäßig in seiner 55. Sitzung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Weiterhin wurden Fragen zum Datenschutz, der elektronischen Kommunikation sowie der Umgang mit neuer IT-Technik und das ELBA-Projekt diskutiert.
18. Januar 2016
13. Sitzung des Ausschusses 70 Sozialversicherungsbeitragsrecht, Lohnsteuer, Berlin
Der Vorsitzende des Ausschusses, BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean, begrüßte die Ausschussmitglieder in Berlin zur konstituierenden Sitzung nach der Neuberufung. Der Ausschuss diskutierte sein zukünftiges Arbeitsprogramm. Darüber hinaus erörterten die Mitglieder aktuelle Fragen aus dem Lohnsteuerrecht. Weitere Themen waren das Projekt des Statistischen Bundesamts, die Auswirkungen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zu untersuchen, sowie die Vorbereitung des jährlichen Arbeitsgesprächs mit dem Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund am 16. Februar 2016. Ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit stellte das Verfahren BEA Bescheinigungen elektronisch an-nehmen vor.
28. Januar 2016
31. Sitzung des Ausschusses 71 Unternehmensberatung/Betriebswirtschaft, Berlin
Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean diskutierte der Ausschuss die Ziele der Ausschussarbeit und das Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre. Außerdem wählte er das Thema für das diesjährige 5. Betriebswirtschaftliche Symposium der Bundessteuerberaterkammer aus.
11. Februar 2016
47. Sitzung des Ausschusses 80 Handelsrecht, Abschlusserstellung und Prüfungs-wesen, Berlin
Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Roland Kleemann befasste sich der neu konstituierte Ausschuss auf seiner Sitzung mit den geplanten Aktualisierungen der Verlautbarungen und Hinweise der Bundessteuerberaterkammer. Die neue handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen wurde anhand des Entwurfs der Stellungnahme erörtert und es wurden neue Vorhaben auf den Weg gebracht wie z. B. Praktikerhinweise zum BilRUG.
11. Februar 2016
99. Sitzung des Ausschusses 10 Steuerberatungsrecht (national und international), Praxissicherung, Berlin
Unter dem Vorsitz des BStBK-Vizepräsidenten Dr. Holger Stein diskutierte der Ausschuss aktuelle berufsrechtliche Fragestellungen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2015 zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft und die neue Binnenmarktstrategie der EU-Kommission. Weiterhin befasste sich der Ausschuss mit möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte auf den Syndikus-Steuerberater. Der Ausschuss stellte fest, dass bezüglich der Regelung zum Syndikus-Steuerberater derzeit keine Notwendigkeit für eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes besteht.
16. Februar 2016
Arbeitsgespräch mit dem Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin
Am 16. Februar 2016 trafen sich in Berlin Karl-Heinz Bonjean, das für das Sozialversicherungsbeitragsrecht und die Lohnsteuer zuständige Mitglied des BStBK-Präsidiums, und Vertreter des Betriebsprüfungsdienstes der Deutschen Rentenversicherung Bund zu ihrem jährlichen Arbeitsgespräch. Gegenstand des diesjährigen Erfahrungsaustausches war die Prüfung der Künstlersozialabgabe, der Unfallversicherung sowie des Mindestlohns. Erörtert wurden auch die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) und die Erhebung von Säumniszuschlägen.
18. Februar 2016
Gespräch zwischen Dr. Raoul Riedlinger und Ingrid Arndt-Brauer, MdB, Berlin
BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger traf sich mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Ingrid Arndt-Brauer (SPD), zu einem gemeinsamen Gespräch zu aktuellen steuerrechtlichen Themen. Die beiden tauschten sich unter anderem über Niedrigzinsen, die Erbschaftsteuer und das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz aus.
19. Februar 2016
Fraktionsinternes Fachgespräch zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) im Deutschen Bundestag, Berlin
Roland Kleemann erläuterte als zuständiges Präsidialmitglied die Auffassung der Bundes-steuerberaterkammer zu dem in § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB-E geregelten Ausschlussgrund für die Erbringung von Prüfungsleistungen bei gleichzeitiger Erbringung bestimmter Steuerplanungsleistungen.
25. Februar 2016
Fachgespräch von Boris Kurczinksi und Dr. Karl-Heinz Brunner, Berlin
Für die BStBK nahm Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean an dem Fachgespräch teil. In dem Entwurf wird u. a. auch auf die gemeinsam erarbeiteten Hinweise von BStBK und IDW zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen verwiesen.
1. März 2016
87. Sitzung des Ausschusses 50 Internationales Steuerrecht, Berlin
Schwerpunkte dieser Sitzung waren u. a. die Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung, das Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidung vom 28. Januar 2016 einschließlich der Entwürfe einer sog. Anti-BEPS-Richtlinie und einer CbC-Reporting-Richtlinie, die auch mit dem Gast MD Martin Kreienbaum diskutiert wurden.
2. März 2016
Gemeinsame Sitzung der Präsidenten der Steuerberaterkammern und der Bundes-steuerberaterkammer mit den Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder in Berlin
Besprochen wurden u. a. die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts und die er-warteten Neuregelungen zu elektronischen Registrierkassen. Die BStBK wies insbesondere auf die zum 31. Dezember 2016 auslaufende Übergangsregelung hin, die ggf. verlängert werden müsste. Außerdem sprach die BStBK ihren Vorschlag für ein Antragsverfahren für die umsatzsteuerliche Organschaft an. Dieses Thema wird nach Aussage des BMF im zweiten Halbjahr 2016 ausführlich mit den Ländern erörtert werden. Die BStBK wies erneut auf die durch das BMF-Schreiben vom 29. Juni 2015 entstandene Problematik der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen hin. Darüber hinaus tauschten sich die Sitzungsteilnehmer zu weiteren aktuellen steuerrechtlichen und verfahrensrechtlichen Themen aus.
3. März 2016
Gespräch zwischen Dr. Raoul Riedlinger und Dr. Michael Meister, MdB, Berlin
BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger traf sich zu einem Fachgespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister. Schwer-punkte des Gesprächs waren steuerpolitische Themen insbesondere die Erbschaftsteuer und das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz sowie aktuelle berufsrechtliche Themen.
3. März 2016
37. Sitzung des Berliner Arbeitskreises Umsatzsteuer, Berlin
Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Carsten Fischer wurden in der 37. Sitzung aktuelle Themen zur Umsatzsteuer besprochen. Die Teilnehmer des Arbeitskreises (BStBK, BGA, HDE, BDA, ZDH, DBV, BDI, GDV, DIHK, BdB) tauschten sich insbesondere zu den Entwicklungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand aus.
10. März 2016
27. Sitzung des Ausschuss 41 Verfahrens-/Steuerstrafrecht, Berlin
Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Boris Kurczinski wurde in der Ausschusssitzung schwerpunktmäßig die Stellungnahme zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorbereitet. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit Fragen zu dem geplanten Anwendungserlass zu § 153 AO sowie der Problematik von Manipulationen von Kassensystemen.
16. März 2016
Fachgespräch mit Vertretern der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz, Berlin
Im Rahmen des Fachgesprächs mit Vertretern der SPD-Fraktion setzte sich BStBK-Präsidialmitglied Boris Kurczinski für weitere Verbesserungen am gegenwärtigen Regierungsentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung ein. Trotz der begrüßenswerten Neuregelung sollten beispielsweise die Möglichkeiten für rückwirkende Insolvenzanfechtungen weiter beschränkt werden. Darüber hinaus sei es notwendig, dass Steuerberater ihren Mandanten auch in schwierigen Zeiten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten behilflich sind, denn nur so habe ein Unternehmen in der Krise weiterhin die Möglichkeit, am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen.