Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen teilt mit, dass in den Tagen um Weihnachten, ab 21. Dezember 2017 bis Neujahr 2018, der sogenannte "Weihnachtsfrieden" gilt. Damit werden die Finanzämter gebeten, alle Maßnahmen zu unterlassen, die in der Weihnachtszeit als unangemessen empfunden werden könnten. Für diese Zeit seien keine Außenprüfungen vorzusehen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Können diese Regelungen im Einzelfall (z.B. drohende Verjährung, Gefahr im Verzug) nicht eingehalten werden, sei dies den betroffenen Bürgern in geeigneter Weise darzulegen.
Tätigkeit der Finanzämter während der Weihnachtszeit 2017
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen teilt mit, dass in den Tagen um Weihnachten, ab 21. Dezember 2017 bis Neujahr 2018, der sogenannte "Weihnachtsfrieden" gilt.