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Meldungen

sv.net zum 30. Juni 2024 abgeschaltet

Die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung wurde am 30 Juni 2024 abgeschaltet. Der elektronische Datenaustausch von Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger kann ab sofort ausschließlich über das neue SV-Meldeportal erfolgen.

Nach Angaben der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) läuft das SV-Meldeportal sehr stabil. Alle Nutzer können nach erfolgreicher Registrierung ihre Meldungen problemlos mit den Datenstellen der Sozialversicherung austauschen.

A1-Bescheinigungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU), Fehlermeldungen und sonstige Meldungen, die durch Meldungen über sv.net ausgelöst wurden, sind nun ausschließlich über das SV-Meldeportal abrufbar. Diese Nachrichten werden bis zu drei Monate für den Abruf bereitgestellt.

Für Arbeitgeber besteht insbesondere die Pflicht, termingerechte Beitragsnachweise zu den Beschäftigungsverhältnissen des Vormonats abzugeben. Falls ein Arbeitgeber bis Juni 2024 dazu sv.net nutzte und die Beitragsnachweise eigenständig erstellte, besteht nun Wechselzwang. Alternativ sind Entgeltabrechnungsprogramme unterschiedlicher Anbieter oder die Ausfüllhilfe SV-Meldeportal verfügbar.

Falls Arbeitgeber noch nicht zum SV-Meldeportal gewechselt sind, sollte dieser Prozess umgehend mit der Registrierung zur Nutzung eingeleitet werden. Für den Umstieg sind etwa 10 Arbeitstage für den Austausch der Formalitäten einzuplanen. Danach steht das SV-Meldeportal zur vollumfänglichen Nutzung bereit.