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Meldungen

Strukturänderungen bei den Finanzämtern zum 1. Juli 2015

Im Zuge der Umsetzung des Standortkonzeptes für die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden zum 1. Juli 2015 die Zuständigkeiten für Grunderwerbsteuerangelegenheiten und die Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen geändert. 
Strukturänderungen im Bereich Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015
Die Bearbeitung von Grunderwerbsteuerangelegenheiten wird im Freistaat Sachsen derzeit von sechs Finanzämtern wahrgenommen. Das Standortkonzept für die Finanzämter sieht die Einrichtung eines Finanzamtes für Sonderaufgaben in Schwarzenberg vor. Diesem Finanzamt wird nach vollständig vollzogener Umstrukturierung unter anderem die zentrale Bearbeitung von Grunderwerbsteuerangelegenheiten für den gesamten Freistaat Sachsen obliegen. Die hieraus folgenden Aufgabenverlagerungen werden schrittweise vorgenommen.
Zum 1. Juli 2015 werden zunächst die Bearbeitungszuständigkeiten für Grunderwerb-steuerfälle von den Finanzämtern Borna und Plauen an das Finanzamt Schwarzenberg verlagert. Dem Finanzamt Schwarzenberg obliegt damit ab diesem Zeitpunkt die zentrale Zuständigkeit in Grunderwerbsteuerangelegenheiten für Erwerbsvorgänge, welche die Lagefinanzämter Annaberg, Borna (neu), Chemnitz-Mitte, Chemnitz-Süd, Döbeln (neu), Freiberg, Grimma (neu), Hohenstein-Ernstthal (neu), Mittweida, Oschatz (neu), Plauen (neu), Schwarzenberg, Stollberg, Zschopau und Zwickau (neu) betreffen.
Grunderwerbsteuervorgänge, die auf Grund des Zuständigkeitswechsels durch die Finanzämter Borna und Plauen nicht mehr abschließend bearbeitet werden können, werden von Amts wegen an das neu zuständige Finanzamt Schwarzenberg zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Von der Strukturänderung betroffene Steuerpflichtige werden Ende Juni 2015 schriftlich über den Zuständigkeitswechsel und die neue Steuernummer informiert. Die Kontaktdaten der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes Schwarzenberg wer-den auf der Internetseite des Finanzamtes zum 1. Juli 2015 aktualisiert bereitgestellt.
Strukturänderungen im Bereich Lohnsteueraußenprüfung zum 1. Juli 2015
Die Zuständigkeiten für die Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betrieben mit mehr als 99 Arbeitnehmern obliegen im Freistaat Sachsen momentan fünf Finanzämtern.
In einem ersten Schritt werden diese zentralisierten Zuständigkeiten zum 1. Juli 2015 von den Finanzämtern Chemnitz-Mitte, Leipzig II und Zwickau auf die vorhandenen Lohnsteueraußenprüfungsstellen der originär zuständigen Betriebsstätten-Finanzämter übertragen, wobei eine Verlagerung nur auf die nach dem Standortkonzept verbleiben-den 16 Finanzämter (ohne Finanzamt für Sonderaufgaben in Schwarzenberg) erfolgen wird.