StFA: Berufsbildungsausschuss spricht sich für Beibehaltung der Prüfungsform aus
Auf seiner diesjährigen Sitzung hat sich der Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen in seinem Beschluss bei der geplanten Neuordnung der Ausbildung im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r für die Beibehaltung der bisherigen Prüfungsform mit einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung ausgesprochen und der Ausschuss hat die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung abgelehnt.
Auf seiner diesjährigen Sitzung hat sich der Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen in seinem Beschluss bei der geplanten Neuordnung der Ausbildung im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r für die Beibehaltung der bisherigen Prüfungsform mit einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung ausgesprochen und der Ausschuss hat die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung abgelehnt.
Im Vorfeld schätzte das viele Berufe untersuchende Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Prüfungsform aus einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung in seiner Analyse 2018/2019 als hinreichend ein.
Ebenfalls hat der Ausschuss die Einführung der Fortbildung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft (FALF) beschlossen, deren Schwerpunkte und Prüfungsordnung in der BStBK ausgearbeitet worden sind. Mit dem FALF wird das Ziel verfolgt, die Qualifizierung für Mitarbeiter in diesem Wirtschaftsbereich auf ordentliche Füße zu stellen.
An der 22. Ausschusssitzung nahmen vergangene Woche nahezu 30 Vertreter/innen der Sozialpartner und Gäste teil, auf der StB und WP Jürgen Renye für sein mehr als 10-jähriges leitendes Engagement gedankt worden ist. Zur Vorsitzenden und Stellvertreterin wählte der Ausschuss Vizepräsidentin Silke Lachmann und die bisherige Stellvertreterin Diana Graf.
Inhaltlich zeigte sich die Kammer mit den aktiven Ausbildungs- und Umschulungsverhältnissen, mit der Entwicklung der Ausbildungsvergütung und mit den Ergebnissen der StFA-Abschlussprüfungen zufrieden.
Einen neuen Weg neben den bisherigen Maßnahmen, um Jugendliche für den Beruf StFA hineinschnuppernd zu gewinnen, stellen die sog. von der Arbeitsagentur unterstützten Einstiegsqualifizierungen dar. (www.sbk-sachsen.de/fileadmin/medienmanager/Dokumente/Content/Aus-_und_Fortbildung/vr_2019_SBK_Formulare_Einstiegsqualifizierungsvertrag_A4.pdf finden Sie den entsprechenden Vertrag als Formular.)
Es gibt eine weitere Neuerung: Die SBK Sachsen wird ab 2020 nicht nur die Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt für den Freistaat Sachsen abnehmen, sondern auch für Sachsen-Anhalt