Leipzig, 24.November 2015. In dieser Woche ist zu lesen, dass mit der beschlossenen Rentenerhöhung etwa 70.000 deutsche Senioren für 2015 erstmals eine Steuererklärung im Ruhestand abgeben müssen. Was das für die gut eine Million [1] Rentner in Sachsen heißt, erklärt die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Steuerberaterin rät: Nicht verunsichern lassen
Steffi Müller, Steuerberaterin und Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen rät betroffenen Rentnern, sich nicht verunsichern zu lassen und sich genauer zu informieren. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Renten sind steuerpflichtig. Bis zu einer gewissen Höhe fallen keine Steuern an. Derzeit sind jährlich pro Person 8.472 Euro zu versteuerndes Einkommen steuerfrei. Das sind nicht nur die Renteneinkünfte mit ihrem Ertragsanteil, sondern alle Einkünfte, die ein Bürger im Rentenalter bezieht. Das können beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung sein oder Arbeitseinkommen über 450 Euro im Monat.
Einkommensteuer für Rentner ab 8.472 Euro im Jahr Pflicht
Wer die Einkommensgrenze von 8.472 Euro als Alleinstehender bzw. als Verheiratete 16.944 Euro im Jahr überschreitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dass sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater für Rentner lohnen kann, zeigt das Beispiel Zinseinkünfte. Diese sind in der Regel durch die Zinsabschlagsteuer, die vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, schon abgegolten. Oft kommt es gerade bei Rentnern zu einer teilweisen Erstattung der gezahlten Zinsabschlagssteuer. Beschränken sich die Einkünfte auf die Rente, sind die notwendigen Formulare rasch ausgefüllt, beruhigt die Kammerpräsidentin. Wer zusätzliche Einkünfte hat, dem empfehle ich, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Sie kennen die Regelungen und helfen, die Erklärung fristgerecht einzureichen.
Wie findet man den passenden Berater?
Auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen gibt es die besteBerater-Suche, und das kostenfrei. Mehr unter www.sbk-sachsen.de, Stichwort "Beratersuche".
[1] Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, Oktober 2015
- Pressemitteilung als PDF