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Steuererklärungen aus dem Jahr 2019: Buka setzt sich für Verlängerung der Frist ein

Imagefoto Schriftzug Bundesministerium der Finanzen
BMF Bildarchiv 2005. Foto: Ilja C. Hendel, mail@iljahendel.com *** Local Caption ***

Die Bundessteuerberaterkammer hat sich beim BMF für eine Verlängerung der Frist für Steuererklärungen aus dem Jahr 2019 eingesetzt. Dies geht aus dem Handelsblatt-Artikel www.handelsblatt.com/politik/deutschland/recht-und-steuern-steuerberater-fordern-aufschub-fuer-einkommensteuererklaerungen/26039302.html?ticket=ST-14770557-BocLBecsRNq3UshQ5GBa-ap5 hervor. Darin sagt Buka-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Mit Überbrückungshilfen und der Mehrwertsteuersenkung haben die Kanzleien so viel zu tun, dass sie bei den normalen Steuererklärungen für 2019 erheblich im Rückstand sind.“
Das BMF sieht zurzeit keine Veranlassung, die Frist generell zu verlängern. Steuerpflichtige und Steuerberater können im Einzelfall eine Fristverlängerung beantragen. „Mit diesen Anträgen wird die Finanzverwaltung großzügig umgehen“, sagte eine Pressesprecherin des BMF.