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Meldungen

Steuerberaterplattform: Schnittstellenanbindung an Unternehmensregister

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Es ist jetzt möglich, zur Identifizierung beim Unternehmensregister die digitale Steuerberateridentität, die mit der Steuerberaterplattform geschaffen und auch beim OZG-Antragsportal sowie dem Akteneinsichtsportal der Justiz genutzt werden kann, zu verwenden.

Die hierzu notwendige Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung wurde am 10. Oktober 2024 im BGBl. I verkündet und eine technische Umsetzung bereits vollzogen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) setzte sich intensiv dafür ein und erreichte, dass die Steuerberaterplattform erstmals an ein öffentliches Register angebunden ist.

Hintergrund ist das am 1. August 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Für die Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten zum Unternehmensregister – mit Geschäftsjahresbeginn nach dem 31. Dezember 2021 – besteht seither eine Pflicht zur Identitätsprüfung der Einreichenden. Da in der Praxis die Einreichung von Unterlagen beim Unternehmensregister vielfach von Steuerberatern vorgenommen wird, vereinfacht es den Prozess, wenn die bereits vorhandene digitale Identität genutzt werden kann und Steuerberater sich nicht noch einmal erneut im Unternehmensregister identifizieren müssen.

Die BStBK forderte deshalb in Stellungnahmen, Eingaben sowie diversen Gesprächen mit dem BMJ und dem Bundesanzeiger eine Einbindung der Steuerberaterplattform im Rahmen der Identifizierung und Registrierung beim Unternehmensregister, wie sie § 3a Abs. 4 URV nun vorsieht (vgl. auch Rundschreiben 314/2023 vom 3. November 2023).

Die bereits für Anfang 2024 geplanten Änderungen der URV zogen sich hin, da auch eine Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes notwendig wurde, die sich jedoch immer wieder verzögerte. Die nun im Rahmen des heute verkündeten Justizstandort-Stärkungsgesetzes neu im Justizverwaltungskostengesetz eingeführte Gebühr bei einer Identifizierung über die Steuerberaterplattform beträgt 7,60 € und liegt damit deutlich unter den Gebühren bei direkter Identifizierung beim Unternehmensregister