Steuerberaterkammer Sachsen gibt Empfehlung für ausbildende Kanzleien
Ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 wird die Höhe der empfohlenen Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r verändert.
Die Abteilung Berufsbildung des Vorstandes der Steuerberaterkammer Sachsen hat Empfehlungen herausgegeben: Die Höhe der empfohlenen Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r gemäß § 17 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird ab dem Berufsausbildungsjahr 2020/21 angehoben.
Das hat die Abteilung Berufsausbildung des Vorstandes der Steuerberaterkammer Sachsen auf ihrer Sitzung am 13. März 2019 beschlossen. Ausbildende Kanzleien, die Lehrlinge für das Berufsausbildungsjahr 2020/21 einstellen, wird folgende Vergütung empfohlen:
1. Ausbildungsjahr 700,- (-20% Grenze = 560,- )
2. Ausbildungsjahr 800,- (-20% Grenze = 640,- )
3. Ausbildungsjahr 900,- (-20% Grenze = 720,- )
Die untere Grenze der Angemessenheit einer Vergütung ist in Klammern angegeben.
Bei im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsvergütungen unter diesen Beträgen kann der Ausbildungsvertrag nicht in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge der Kammer eingetragen werden.
Sachleistungen (in der Höhe der im SGB IV festgelegten Sachbezugswerte) können mit bis zu 75 Prozent auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden.
Kanzleien, die ihren Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zahlen, die nach den bisherigen Empfehlungen an der unteren Grenze der Angemessenheit liegt, müssen die Vergütung ab dem Berufsausbildungsjahr 2020 anpassen. Ein Vertrauensschutz gilt hier nicht.
Im April 2019 lag der bundesweite Durchschnitt bei den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Steuerfachangestellte bei 790,- Euro im ersten, 890,- Euro im zweiten und 995,- Euro im dritten Ausbildungsjahr.