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Meldungen

Steuerberaterhonorar bei den Überbrückungshilfen

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Die Bundessteuerberaterkammer äußert sich zur Höhe von Steuerberaterhonorar bei den Überbrückungshilfen.

Aktuell gibt es häufiger Fragen zu dem Steuerberaterhonorar bei den Überbrückungshilfen. In vergangenen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern und auch Presseberichten hat die BStBK dazu immer wieder die folgenden Punkte herausgestellt:
"Mit den Überbrückungshilfen haben wir Steuerberater eine große Verantwortung und viel Ar-beit übernommen. Wir arbeiten derzeit alle am Limit. Und jetzt kommt auch noch die außeror-dentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) dazu. Eine nie dagewesene Belastung der Kanz-leien und ihrer Mitarbeiter. Immer wieder wird in diesem Kontext auch unser Beratungshono-rar angesprochen. Auch die BStBK wird von politischen Entscheidern und von den Medien im-mer wieder nach durchschnittlichen Kosten für die Beantragung der Überbrückungshilfen be-fragt. So gerne wir hier eine Hausnummer nennen würden: das ist einfach nicht möglich. Die zu beratenden Fälle sind so vielfältig wie die Corona-Pandemie selbst. Es handelt sich um eine vereinbare Tätigkeit und Einzelfallentscheidung. Die zu berechnende Honorarhöhe sowie die aufgewendeten Stunden obliegen jeder Kollegin und jedem Kollegen. Das muss mit den Mandanten abgestimmt werden. Pauschale Summen zu nennen wird der individuellen Bera-tung eines Mandanten nicht gerecht."