Seit 5. Mai 2022 können Schlussabrechnungen (Paket 1) zu Corona-Wirtschaftshilfen für alle prüfenden Dritten im Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingestellt werden. Der Portal-Freischaltung ging eine Testphase voraus. Aufgrund des Feedbacks der daran beteiligten Experten konnten die Benutzerfreundlichkeit optimiert und technische Schwachstellen beseitigt werden. Bereits erkannte inhaltliche Unklarheiten, insbesondere zu Nachweispflichten und dem Erhalt sonstiger Beihilfen, werden im FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung bzw. in den Ausfüllhinweisen erklärt. Die Prüfung der Schlussabrechnungen ist notwendig, weil Corona-Wirtschaftshilfen vielfach auf Prognosen zu Umsätzen und Fixkosten basieren. In der Schlussabrechnung erfolgt die Berechnung der endgültigen Höhe der Billigkeitsleistungen angesichts tatsächlich erzielter Umsätze und förderfähiger Fixkosten in den Förderzeiträumen. Somit dient die Schlussabrechnung auch der Korrektur von Fehleingaben in den eingereichten Erst- bzw. Änderungsanträgen.