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Meldungen

Software-Update: Eingeschränkte Erreichbarkeit der sächsischen Finanzämter

Im Februar und März 2021 erhalten die sächsischen Finanzämter eine neue Softwareversion. Am Tag der Umstellung steht den jeweiligen Finanzämtern keine IT-Unterstützung zur Verfügung.

Im Februar und März 2021 erhalten die sächsischen Finanzämter eine neue Softwareversion, welche mit einer grundlegenden technischen Um-stellung verbunden ist. Die Umstellung der Finanzämter erfolgt in Gruppen zu folgenden Terminen:

3. Februar 202124. Februar 20213. März 202110. März 2021

Bautzen

Chemnitz-Süd

Plauen

Stollberg

Zschopau

 

 

Dresden-Nord

Dresden-Süd

Görlitz

Löbau

Meißen

Pirna

 

Hoyerswerda

Chemnitz-Mitte

Annaberg

Schwarzenberg

Freiberg

Mittweida

 

Zwickau

Leipzig I

Leipzig II

Döbeln

Eilenburg

Grimma

Oschatz

Am Tag der Umstellung steht den jeweiligen Finanzämtern keine IT-Unterstützung zur Verfügung. Die telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter ist gewährleistet.
Für den Fall, dass die Schließung der Finanzämter für den Besucherverkehr aufgrund der Corona-Pandemie aufgehoben werden kann, wurde es den Finanzämtern freigestellt, ob die Behörde am Tag der Softwareumstellung für den Publikumsverkehr geschlossen wird. Die Informations- und Annahmestellen der Finanzämter wären in diesem Fall dennoch im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet, um den Steuerpflichtigen die Abgabe von Erklärungen und Anträgen oder die Beantwortung allgemeiner Fragen zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit der einzelnen Finanzämter sind den jeweiligen Internetauftritten der Finanzämter unter „Aktuelle Meldungen“ bzw. örtlichen Pressemitteilungen zu entnehmen.