Laut Sächsischer Aufbaubank (SAB) können ab Freitag, den 7. August 2020 (im Laufe des Vormittags) kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe vorübergehend wieder Anträge für das Soforthilfe-Darlehen Sachsen hilft sofort stellen, wenn sie von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Die SAB teilte mit, dass für dieses Soforthilfe-Darlehen in einem begrenzten Umfang wieder Mittel zur Verfügung stehen, weshalb der bestehende Antragsstopp vorübergehend ausgesetzt wird.
Mehr Informationen u. a. zur Antragstellung finden Sie hier:
www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp?cookieMSG=allowed#n-202008