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Meldungen

Sanktionen gegen Russland: Verbot der Buchführung und Steuerberatung

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Ein neuer EU-Rechtsakt verbietet Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen.

Bereits am 30. Mai hat der Europäische Rat das Sechste Sanktionspaket der EU beschlossen, welches am 4. Juni in Kraft getreten ist. Hiernach ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Das Verbot gilt nicht für in Russland ansässige Tochtergesellschaften, deren Muttergesellschaft in der Europäischen Union gegründet oder in das Handelsregister eingetragen wurde.

  1. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.153.01.0053.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A153%3ATOC