Die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wird an Personen verliehen, die eine besondere Sachkunde für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft nachweisen können. Zur Erreichung dieser Bezeichnung müssen berufserfahrene Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte eine mündliche Prüfung vor einem Sachkundeausschuss ablegen.
In Sachsen dürfen aktuell 32 Steuerberaterinnen und Steuerberater die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen. Die Zuständigkeit für die einmal jährlich stattfindende mündliche Prüfung übertrug die Steuerberaterkammer Sachsen auf die Steuerberaterkammer Brandenburg. Der Termin für die nächste Sachkundeprüfung ist der 2. Dezember 2025. Als Anmeldeschluss für den Eingang der Antragsformulare ist der 31. Oktober 2025 definiert.