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Präsident Rose: Notbetreuung ist für unsere Kanzleien essentiell!

Der Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen Dirk Rose fordert eine Notbetreuung für Kinder von Steuerberater und Steuerberaterinnen und ihrer Mitarbeiter.

"Die Notbetreuung ist für unsere Kanzleien essentiell!" So äußerte sich der Präsident der Steuerberaterkammer Dirk Rose vor dem Hintergrund der für Anfang nächster Woche angekündigten Schließung von Schulen und Kindertagesstätten im Zuge der Corona-Pandemie. "Eine Aufnahme der Steuerberater und Steuerberaterinnen und ihrer Mitarbeiter in die Liste derjenigen Berufsgruppen, für die eine Notbetreuung ihrer Kinder zur Verfügung gestellt wird, ist zwingend erforderlich." Es bestehe kein Grund, von der im März erreichten Rechtslage, die eine solche Notbetreuung vorsah, abzuweichen. So sei es von der Sächsischen Staatsregierung in der Vergangenheit auch immer signalisiert worden.
Der Berufsstand hat in den vergangenen Wochen und Monaten zusätzliche Aufgaben unter anderem als Prüfstelle für die staatlichen Corona-Hilfsprogramme übertragen bekommen, die eine Notbetreuung umso nötiger machten. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass die Kanzleien auch noch das Alltagsgeschäft wie die Lohnabrechnung, die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zu meistern haben. Bereits die jetzige Situation führe viele Berufskollegen und deren Mitarbeiter an ihre Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Ohne eine Notbetreuung sei absehbar, dass zahlreiche Kanzleien diese Aufgaben nicht mehr werden erfüllen können.
Präsident Rose hat diese Argumente im Laufe der Woche in zahlreichen Telefonaten der Sächsischen Staatskanzlei, dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgetragen. In persönlichen Briefen an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sozialministerin Petra Köpping, Wirtschaftsminister Martin Dulig und Finanzminister Hartmut Vorjohann hat er eindringlich auf die aktuelle Belastungssituation in den Kanzleien hingewiesen und die Konsequenzen einer Verweigerung der Notbetreuung deutlich gemacht.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Sächsische Staatsregierung gegenüber diesen vernünftigen Argumenten des Berufsstandes offen zeigt.