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Meldungen

Präsident Dirk Rose im Gespräch mit der Landesverwaltung

Der Präsident der Steuerberaterkammer Herr Dirk Rose nutzte in dieser Woche die Gelegenheit, um die aktuellen Probleme und Herausforderungen für den Berufsstand deutlich zu machen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer Herr Dirk Rose nutzte in dieser Woche die Gelegenheit, um in verschiedenen Telefonkonferenzen mit der Sächsischen Staatskanzlei, dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) die aktuellen Probleme und Herausforderungen für den Berufsstand deutlich zu machen.
Wesentlicher Punkt des Gespräches mit dem SMF war die Frage der Abgabe der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2019. Hier machte Präsident Rose nochmals klar, dass angesichts der dem Berufsstand von Politik und Verwaltung in den letzten Monaten übertragenen zusätzlichen Aufgaben viele Kanzleien an ihrer Leistungsgrenze operieren und zum Teil darüber hinausgehen. Er forderte daher erneut eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2019. Dies sei unumgänglich und angesichts der in diesem Jahr gemachten Erfahrungen mit den verlängerten Fristen für das Veranlagungsjahr 2018 auch praktisch umsetzbar.
Dieses Thema wurde ebenfalls im Gespräch mit der Sächsischen Staatskanzlei erörtert und die Themen im Zusammenhang mit der Systemrelevanz angesprochen.
Bei dem Gespräch mit dem SMWA stand die praktische Umsetzung der Corona-Novemberhilfe des Bundes durch SMWA und SAB im Vordergrund. Beide Seiten stellten fest, dass die hierzu verfügbaren Informationen noch nicht ausreichend sind. Entsprechend wurde ein gegenseitiger Informationsaustausch und die kurzfristige Abstimmung zu kritischen Fragestellungen vereinbart. Das SMWA machte aber nochmals deutlich, dass Entscheidungen zu fachlichen Fragen wie auch bei der Überbrückungshilfe allein durch den Bund getroffen werden dürfen. Präsident Rose bittet in diesem Zusammenhang alle Berufskollegen, Fragen und Probleme zur Novemberhilfe an die Steuerberaterkammer zu übermitteln. Diese werden dann zur Beantwortung an die Bundessteuerberaterkammer, die sich hier mit dem Bundesministerium für Wirtschaft abstimmt, und das SMWA weitergegeben.