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Onlinepflicht für Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG

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Wie die Generalzolldirektion informiert, soll es ab 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG geben. Momentan werden die entsprechenden Rechtsänderungen in der Stromsteuer- und Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorbereitet.

Die Formulare 1453 und  1118 für die Anträge werden ab Januar angepasst und vereinfacht. Sie werden über die Dienstleistung „Entlastung Energie/Strom für Unternehmen“ im Zoll-Portal aufrufbar sein. Der Zugang zu diesen Formularen ist aber nur noch über ein Geschäftskundenkonto möglich. Hierfür benötigen Antragsteller jeweils ein ELSTER-Konto, das sie zuvor unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer ihres Unternehmens erstellt haben.

Die Frist zur Beantragung von Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 Energie-StG für in 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen endet wie bisher zum Ende des Folgejahres, also am 31. Dezember 2025.

Für ab 1. Januar 2025 gestellte Anträge auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3, 51, 54 EnergieStG und nach den §§ 9a, 9b StromStG entfällt die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Das gilt auch, wenn die entsprechenden Steuerentlastungen auf die Vorauszahlungen für Erdgas und Strom angerechnet werden sollen. Die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ist nur noch auf Verlangen des Hauptzollamtes vorzulegen.

Bei Fragen zum Antrag nach § 9b StromStG wird die Nutzung des Chatbots AnnA (Antrags-Nutzungs-Assistent) empfohlen. Für alle weiteren Probleme steht ein zentraler Service Desk sowohl für Anwenderfragen als auch für technische Fragen und Störungsmeldungen zur Verfügung:

Service Desk Zoll 

Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 228 303-26090

E-Mail: servicedesk@zoll.de