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Meldungen

Offener Brief zu Corona-Schlussabrechnungen

Die Präsidenten von Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband e.V., Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer übermittelten einen offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister sowie an die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder. Sie kritisieren die Bürokratiewut der Bewilligungsstellen bei den Schlussabrechnungen und fordern weitere Fristverlängerungen.

Vereint fordern die vier berufsständischen Organisationen, die bei den Corona-Wirtschaftshilfen als “prüfende Dritte” eingesetzt sind:

  • Eine Vereinfachung und Entschlackung der Prüfprozesse: Rückfragen sollen allenfalls einmalig und gezielt erfolgen, um einen übermäßigen Prüfaufwand zu vermeiden.
  • Änderungen in der Schlussabrechnung gegenüber dem Antrag müssen uneingeschränkt möglich sein.
  • Eine Verlängerung der Fristen: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen soll für das Paket 1 bis zum 30. Juni und für das Paket 2 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. In begründeten Einzelfällen soll eine weitere Verlängerung möglich sein.
  • Klare Fristen für die Bescheidung: Es sollen klare Fristen für die Bescheidung durch die Bewilligungsstellen festgelegt werden, um Rechtssicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte zu gewährleisten.

Den offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister finden Sie hier: Präsidentenbrief