Neues zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI
Der BFH hatte mit Urteil vom 14. Mai 2014 (Az. VIII R 25/11) entschieden, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist.
Hierzu ist uns brandaktuell aus dem Bundesfinanzministerium die Information zugegangen, dass das Urteil des BFH nur auf Fälle des § 8 Abs. 2 der bis 16.07.2013 gültigen HOAI Anwendung finden soll. Das entsprechende BMF-Schreiben wurde am 15.03.2016 veröffentlicht und kann www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-03-15-gewinnrealisierung-bei-abschlagszahlungen-fuer-werkleistungen.html heruntergeladen werden.