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Meldungen

Neues vom „Digitalen Finanzbericht“ (DiFin): Rückkanal wird implementiert

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Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard genutzt werden, um Jahresabschlüsse an Finanzinstitute zu übermitteln, welche an dem Verfahren teilnehmen. Nun soll in der nächsten Ausbaustufe dieses Verfahrens der Übertragungsweg zwischen Steuerberatern/Unternehmen und Banken/Sparkassen in beide Richtungen etabliert werden.

Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard genutzt werden, um Jahresabschlüsse an Finanzinstitute zu übermitteln, welche an dem Verfahren teilnehmen. Nun soll in der nächsten Ausbaustufe dieses Verfahrens der Übertragungsweg zwischen Steuerberatern/Unternehmen und Banken/Sparkassen in beide Richtungen etabliert werden.
Der Einstieg in den Rückkanal soll in Form einer Testphase (sog. Family & Friends-Phase) im Jahr 2020 erfolgen. Die endgültige Implementierung und Nutzbarkeit des Rückkanals ist für Mitte 2021 vorgesehen.
Derzeit geht es um die Frage, ob der Rückkanal umgesetzt werden kann: Es gibt einen ersten Entwurf für eine mögliche Struktur der übertragbaren Datenfelder zu den Zins- und Tilgungsplänen sowie zur Kontokorrentlinie, der aktuell von allen Beteiligten im Projekt DiFin hinsichtlich der Machbarkeit geprüft wird. Parallel hierzu laufen bei IT-Sender- und -Empfängerdienstleistern Voruntersuchungen zu dessen technischer Umsetzung.
Welche Daten sollen übermittelt werden?
Der Übertragungsweg zwischen Steuerberatern/Unternehmen und Banken/Sparkassen soll in beide Richtungen etabliert werden, um auch die Prozesse in den Kanzleien und Unternehmen stärker digital zu unterstützen. Als Szenarien für einen solchen Rückkanal werden u. a. folgende Sachverhalte betrachtet:
1. Übermittlung von Kreditparametern sowie Zins- und Tilgungsplänen in strukturierter Form durch die Banken/Sparkassen zur automatisierten Anlage und Unterstützung bei der
• Erstellung einer unterjährigen Qualitäts-Fibu, welche die Voraussetzung für aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen ist,
• Ermittlung von Restlaufzeitvermerken für Jahresabschlusserstellung;
2. Übermittlung der Kontokorrentlinie durch die Banken/Sparkassen für aussagefähigere Liquiditätsbetrachtung;
3. Bereitstellung von Informationen zur Besicherung von Darlehen durch die Banken/Sparkassen (Art und Höhe sind Pflichtangabe für Sicherheitenspiegel nach § 268 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 HGB im Anhang).
Wie ist der Rückkanal zustandegekommen?
Die BStBK hat den DiFin-Prozess von Beginn an intensiv begleitet und zusammen mit dem DStV e.V. und dem IDW auf die Implementierung eines Rückkanals hingewirkt, wodurch den berichtenden Unternehmen und deren wirtschaftlichen Beratern automatisiert verarbeitbare Informationen bereitgestellt werden sollen.
Teilnehmende Finanzinstitute:
Eine Liste der teilnehmenden Finanzinstitute finden Sie unter https://digitaler-finanzbericht.de/ausblick . Diese Liste wird laufend aktualisiert.