Der Bundesrat hat der Neufassung der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt, deren novellierte Fassung voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
Die Obersätze verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens bzw. des Gegenstandswerts sind angepasst worden, was zuletzt vor neun Jahren der Fall war.
So erhöht der Gesetzgeber die Werte in den Tabellen der StBVV, welche u. a. die Vergütung für Beratungs- oder Buchführungstätigkeiten festlegen, linear um 12 Prozent. Dies gleicht die Inflation aus und ermöglicht es Steuerberatern, die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen allgemeinen Geschäftskosten und Preise zu kompensieren.
In der StBVV werden auch die Vergütungskriterien bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) angepasst: Sowohl der Oberwert für die Rahmengebühr als auch der Mindestgegenstandswert werden erhöht. Somit wird dem deutlichen Mehraufwand bei der Erstellung der EÜR Rechnung getragen.
Zudem erhalten StB nun die gleiche Vergütung für die gleiche Tätigkeit wie Rechtsanwälte: Dies ist etwa der Fall, wenn ein Steuerberater seinen Mandanten in einem Einspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden vertritt oder er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft.
Zudem macht die StBVV nun den Weg für die elektronische, medienbruchfreie Verschickung der Rechnung an den Mandanten frei, wenn der Mandant dem zustimmt, was ohne Unterschrift möglich ist eine E-Mail reicht aus.
74,5 Prozent der Berufsträger rechnen auf Grundlage der StBVV ab, was aus der letzten STAX-Auswertung der Buka aus dem Jahr 2018 hervorgeht. Die Buka initiierte den Novellierungsprozess und konnte alle ihre wesentlichen Forderungen für den Berufsstand durchsetzen.
Die Steuerberaterkammer Sachsen bietet ihren Mitgliedern das Webinar "Die Steuerberatervergütungsverordnung" am 12.10.2020 an.
Neue Vergütungssätze erkennen hochwertige Leistungen der Steuerberater stärker an
Der Bundesrat hat der Neufassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt, deren novellierte Fassung voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.