Zum 22. November 2021 trat die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung SächsCoronaNotVO in Kraft. Aufgrund diverser Anfragen von Mitgliedern weisen wir darauf hin, dass trotz der mit der Verordnung neu eingeführten Kontaktbeschränkungen die Durchführung von Mandantenterminen in den Kanzleiräumen weiterhin möglich ist. Eine Untersagung des Publikumsverkehrs ergibt sich insbesondere nicht aus § 9 Absatz 4 der Verordnung. Steuerberatungskanzleien fallen unter keine der dort genannten Unternehmenskategorien, sie sind insbesondere keine Finanzdienstleister, da Steuerberater als Organe der Steuerrechtspflege rechtsberatend und rechtsvertretend tätig sind.
Die neue Verordnung enthält darüber hinaus nach Auslegung der Steuerberaterkammer auch keine Pflicht für Steuerberatungskanzleien, im Falle von Mandantenterminen zwingend die 3G-Regel anzuwenden. Unabhängig hiervon möchten wir dies jedoch sowohl zum eigenen Schutz wie auch dem Schutz der Mitarbeiter empfehlen.
Neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung Mandantentermine weiterhin möglich
Trotz der mit der Verordnung neu eingeführten Kontaktbeschränkungen ist die Durchführung von Mandantenterminen in den Kanzleiräumen weiterhin möglich.