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Meldungen

Neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung

Viele verschiedene Euro-Geldscheine
Viele verschiedene Euro Geldscheine. Symbolfoto für Reichtum und Geldanlage.

Die Abteilung Berufsausbildung des Vorstandes der Steuerberaterkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 01.06.2016 beschlossen, die Vergütungsempfehlung für die Steuerfachangestellten-Ausbildung anzupassen. Die empfohlene Ausbildungsvergütung steigt ab dem kommenden Berufsausbildungsjahr2017/18 auf:

  • 1. Ausbildungsjahr 650,- € (-20-%-Grenze = 520,- €)
  • 2. Ausbildungsjahr 750,- € (-20-%-Grenze = 600,- €)
  • 3. Ausbildungsjahr 850,- € (-20-%-Grenze = 680,- €)

Um den regionalen und individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen, können die vorgenannten Vergütungssätze im Einzelfall um maximal20 Prozent unterschritten werden. Bei darüber hinausgehenden Unterschreitungen wird der Ausbildungsvertrag durch die Kammer nicht anerkannt. Weiterhin gilt, dass Sachleistungen – in der Höhe der im SGBIV festgelegten Sachbezugswerte – mit bis zu 75 Prozent auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden können. Zum Vergleich: Im Februar2016 lag der bundesweite Durchschnitt bei den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Steuerfachangestellte bei 693,- € im ersten, 778,- €im zweiten und 865,- € im dritten Ausbildungsjahr.
Kanzleien, die ihren derzeitigen Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zahlen, die nachden bisherigen Empfehlungen an der unteren Grenze der Angemessenheitlag, müssen die Vergütung ab dem Berufsausbildungsjahr 2017 anpassen. Ein Vertrauensschutz gilt hier nicht.