Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin abzufedern, gehen die Sonderregelungen zur Kurzarbeit größtenteils bis zum 30. Juni 2022 in die Verlängerung. Vorgesehen sind rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Anhebung des Grundfreibetrages für Arbeitnehmer und ein Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale. Diese rückwirkende Änderung der Steuer-Programmablaufpläne betrifft auch das Kurzarbeitergeld und bedingt Abrechnungskorrekturen durch die Arbeitgeber. Details dieser Korrekturen erklärt Christiane Obenaus, Teamleiterin Kurzarbeit der Leipziger Agentur für Arbeit, in einem Online-Seminar am 14. Juni 2022. Die Steuerberaterkammer Sachsen bietet dieses kostenfreie Seminar aufgrund der thematischen Aktualität zusätzlich an. Interessierte können sich dazu direkt auf der Internetseite anmelden und vorab Fragen an die Referentin übermitteln. https://seminare-sbk-sachsen.de/web-seminare/kug-4134092/