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Meldungen

Nachfragen des Bundesanzeiger Verlages

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Der Bundesanzeiger Verlag hat die gesetzliche Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen zu überprüfen. In der Vergangenheit häuften sich Nachfragen des Verlages wegen der Einhaltung der Größenmerkmale.

Der Bundesanzeiger Verlag hat die gesetzliche Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen zu überprüfen. Die müssen sowohl im Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht als auch beim Unternehmensregister hinterlegt werden. Verstöße hiergegen meldet der Verlag an das Bundesamt für Justiz.
Insbesondere bei Kleinstkapitalgesellschaften, die eine Hinterlegung beantragen, ist es vermehrt zu Nachfragen des Bundesanzeiger Verlages wegen der Einhaltung der Größenmerkmale gem. § 267 HGB und § 267a HGB gekommen. Unterlässt die Kapitalgesellschaft die fristgemäße Mitteilung der Größenmerkmale, gelten die von der Größe der Kapitalgesellschaft abhängigen Erleichterungen als zu Unrecht in Anspruch genommen.
Für die Praxis
Viele Softwareanbieter haben ein Freitextfeld eingerichtet, in welchem die betreffenden Grö-ßenmerkmale freiwillig angegeben werden können. Nachfragen des Bundesanzeiger Verlages würden sich bei einer entsprechenden Befüllung dieses Freitextfeldes erübrigen.