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Meldungen

Mehr Flexibilität für Corona-Hilfen // Neue Regeln für Änderungsanträge und Auszahlungen

Hier finden Sie Nachrichten und relevante Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen

News aus Berlin: Hier finden Sie Nachrichten und relevante Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen:

1. November-/Dezemberhilfe

Seit 26. Februar 2021 sind die Änderungsanträge für die November-/Dezemberhilfe freigeschaltet. Damit können für die betroffenen Mandanten nun auch die höheren Förderbeträge der erweiterten November- und Dezemberhilfe beantragt werden. Die Unternehmen können nun wählen, auf welche Beihilferegelung sie ihren Antrag stützen wollen. Einen Überblick gibt es www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html. Erstanträge auf November- und Dezemberhilfe müssen bis zum 30. April gestellt werden, für Änderungsanträge gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2021.

2. Überbrückungshilfen II und III

Seit 24. Februar können Steuerberater Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe II www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html beantragen. Die Antragsfrist endet zum 31. Mai 2021.
Neu ist auch: Die Summe der maximalen Abschlagszahlung im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde auf nun 800.000 Euro angehoben. Anträge können hier noch bis 31. August 2021 www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html gestellt werden.

3. Hotline für Experten

Die Qualität der Experten-Hotline des BMWi stand vielfach in der Kritik. Auf Intervention der Bundessteuerberaterkammer sollen nun Fragen, die bei der Hotline eingehen und nicht sofort beantwortet werden können, gebündelt und strukturiert vom BMWi beantwortet und im FAQ zur Verfügung gestellt werden.

4. Neustarthilfe

Die Frage, ob prüfende Dritte auch Anträge auf Neustarthilfe stellen können ist geklärt: Für Steuerberater soll die Möglichkeit noch im März 2021 eröffnet werden.