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Meldungen

LSF informiert über Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe

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Identifikationsnummer (pr)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Jahr 2015 beschlossen, die Vergabe von Steuernummern zu vereinheitlichen. Seit März 2016 setzen die Länder dieses Vorhaben stufenweise um. Die bundeseinheitliche Vergabe von Steuernummern dient vor allem der Optimierung von Verfahrensabläufen im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.
Das Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe sieht eine von der bisherigen Verfahrensweise abweichende Vergabe der Steuernummern in den sächsischen Finanzämtern vor, u. a. bei steuerlich relevanten Änderungen des Personenstandes (z. B. Heirat, dauernde Trennung, Tod) und bei Eröffnung eines Betriebes. Für Betriebe, denen bisher keine Steuernummer erteilt wurde, werden die sächsischen Finanzämter zudem bis Ende des Jahres 2017 neue Steuernummern vergeben.
Ferner kommt es – wie bisher – aus organisatorischen Gründen zu Steuernummernänderungen. Ursächlich sind die Zusammenlegung von Finanzämtern und die zusammengefasste Bearbeitung bestimmter Steuerfälle im Finanzamt, z. B. bei beschränkter Steuerpflicht, bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Insolvenz.
Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat insbesondere Auswirkungen für Unternehmer (§ 2 Umsatzsteuergesetz). Für die Rechnungslegung kann es sich daher anbieten, statt der veränderlichen Steuernummer die unveränderliche Umsatzsteuer­Identifikationsnummer (USt-ld.) zu verwenden. Hierdurch wird den Anforderungen an eine Rechnung gemäß §14 Abs. 4 Satz 1 Umsatzsteuergesetz ebenso genügt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im Finanzamt (vgl. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) oder danach beim www.bzst.de beantragt werden.