Für die Beantragung einer neuen Betriebsnummer muss seit 1. Januar 2024 zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern beantragt werden. Aufgrund deren Prüfung verzögert sich die Betriebsnummernvergabe erheblich. Dies wirkt sich insbesondere bei der Sofortmeldung und der A1-Meldung aus. Ohne eine Betriebsnummer können beide Verfahren nicht angestoßen werden.
Die Bundessteuerberaterkammer setzte sich daraufhin bereits im Januar 2024 mit der Dachorganisation der Berufsgenossenschaft, der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Betriebsnummernservice, aber auch mit dem BMAS in Verbindung und mahnte Verbesserungen an. Die DGUV übermittelte leider erst jetzt das Hinweisblatt.
Das BMAS hat beiden Stellen eine Verbesserung dieses Verfahrens aufgegeben. Eine technische Lösung soll nach Informationen der Bundessteuerberaterkammer zum 1. September 2024 implementiert sein, sodass es im Regelfall zu einer automatischen Vergabe der Unternehmensnummer kommen wird.