Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle der Unternehmensgröße auf 1.000 Mitarbeiter ab. Kleine und mittlere Unternehmen unterliegen noch nicht direkt dem LkSG, aber als Zulieferer größerer Unternehmen sind sie zumindest mittelbar betroffen.
Steuerberater:innen sollten ihre Mandanten auf das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten hinweisen. Das beinhaltet Informationen über die zu erfüllenden Nachweis- und Berichtspflichten sowie die entsprechende Vorbereitung darauf.
Zur Erstinformation von kleinen Unternehmen entwickelte die Offensive Mittelstand einen One-Pager zur Weitergabe.https://www.offensive-mittelstand.de/fileadmin/One-Pager/OM_OnePa-ger_LkSG_11_2_web.pdf