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Meldungen

“Landwirtschaftliche Buchstelle” als Zusatz zur Berufsbezeichnung

Wer für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachweist, dem kann die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ verliehen werden.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte (natürliche Personen) können sich um diesen Nachweis bemühen. Erforderlich sind Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
Die Sachkundeprüfung erfolgt jährlich Anfang Dezember in der Steuerberaterkammer Brandenburg. Um die theoretischen und praktischen Kenntnisse in steuerlicher und betriebswirtschaftlucher Hinsicht erbringen zu können, ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet erforderlich. Interessenten können sich zur mündlichen Prüfung am Dienstag, den 5. Dezmeber 2023 um 9:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Brandenburg anmelden. Anmeldeschluss (Eingang der Antragsformulare bei der Steuerberaterkammer Brandenburg) ist der 31. Oktober 2023.
Der Antrag und ein Merkblatt sind online abrufbar:www.stbk-brandenburg.de/Wie-werde-ich/Landwirtschaftliche-Buchstelle