Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni dieses Jahres zu verlängern. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen. Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat.
Nach wie vor stabilisiert die Kurzarbeit den sächsischen Arbeitsmarkt. Im Oktober 2021 waren nach Angaben der Bundeagentur für Arbeit 37.765 Personen in 5.788 Betrieben von Kurzarbeit betroffen (2,3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen).
Für den Zeitraum November bis Januar werden nochmals steigende Zahlen prognostiziert, da etwa 9.000 Betriebe für 88.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld neu angezeigt haben die meisten davon in der Gastronomie, der Beherbergung, den persönlichen Dienstleistungen und im Einzelhandel
Quelle: Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V.
Kurzarbeiterregelungen wird bis 30. Juni 2022 verlängert
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni dieses Jahres zu verlängern. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen.