Für die Evaluierung der Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG wurde eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Da es von optierenden Gesellschaften noch keine Veranlagungsdaten für den Zeitraum der Optionsausübung gibt, hat das BMF den Berufsstand darum gebeten, der Arbeitsgruppe die Erfahrungen aus Praxisfällen mitzuteilen.
- In Fällen, in denen die beratenen Gesellschaften tatsächlich zur Körperschaftsbesteuerung optiert haben oder beabsichtigen, demnächst zu optieren: Welche Verbesserungen hinsichtlich der Ausübung der Option werden für sinnvoll bzw. notwendig erachtet.
- In Fällen, in denen Gesellschaften zwar den Antrag auf Option ernsthaft in Erwägung gezogen haben, sich letztlich aber dagegen entschieden haben: Welche Gründe waren für die Entscheidung gegen die Option maßgeblich und welche Änderungen wären aus Beratersicht erforderlich, um den betreffenden Gesellschaften ggf. doch zur Körperschaftsbesteuerung zu raten.
- Als zusätzliche Information wäre es für die Evaluation zudem hilfreich, wenn Angaben zu Rechtsform und Beschäftigtenzahl der jeweiligen Beratungsunternehmen gemacht werden könnten.
Die BStBK sammelt die Rückmeldungen und leitet sie an das BMF weiter. Bitte senden Sie Ihre Antworten bis zum 23. Dezember 2022 ansteuerrecht@bstbk.de.