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Meldungen

Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führte gemeinsam mit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) verschiedene Gespräche mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Prüfberichte der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die während der Gespräche geäußerten Hinweise von BStBK und WPK fanden Berücksichtigung im jetzt vorliegenden Dokument „Die Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Praxiserfahrungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister“.

Die im Dokument enthaltenen Hinweise sind bei der Erstellung der Vollständigkeitserklärungen zu berücksichtigen.