Die Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die Senkung der Umsatzsteuersätze sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Hinsichtlich des Anwendungszeitpunktes der neugefassten StBVV gab es in allen Steuerberaterkammern zahlreiche Anfragen. Daneben bildeten sich unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung der korrekten Umsatzsteuersätze im Zusammenhang mit der Abrechnung der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Streitig war, ob es sich bei der Finanzbuchhaltung um eine Jahres- oder eine Teilleistung handelt und wie die Endabrechnung der Finanzbuchhaltung zu gestalten ist. Die BStBK hat ihre Auffassung zu diesen Fragen in den beigefügten Hinweisen dargestellt, die wir Ihnen zur Beachtung in der täglichen Arbeit zur Verfügung stellen möchten. Bitte loggen Sie sich ein und klicken Sie bitte auf den Button "+ Berufsrecht":
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Die Steuerberaterkammer Sachsen bietet ihren Mitgliedern das Webinar "Die Steuerberatervergütungsverordnung" am 12.10.2020 an.
Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Steuerberatervergütung ab 1. Juli 2020
Die Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die Senkung der Umsatzsteuersätze sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Hinsichtlich des Anwendungszeitpunktes der neugefassten StBVV gab es in allen Steuerberaterkammern zahlreiche Anfragen. Daneben bildeten sich unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung ...